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Klar Daheim

Ratgeber

Wärmepumpe: Förderung 2026

Zuschuss von 30 % bis zu 80 % – und warum die Reihenfolge entscheidet.

Stand: 03.11.2026

Kernaussage

Die KfW zahlt beim Heizungstausch einen Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Für Eigentümer im Ruhestand ist oft der Einkommensbonus entscheidend. Wichtig ist die Reihenfolge: Vertrag mit Bedingung, dann Antrag, dann Einbau.

Bausteine (KfW 458, Stand 11/2026)

Fördersätze KfW 458, Stand 11/2026 – kein Anspruch auf den Höchstsatz
BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Wärmepumpe (u. a.) im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Sie wohnen selbst und tauschen eine alte fossile Heizung aus (genaue Bedingungen im KfW-Merkblatt). Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab 01.08.2028
Einkommensbonus40 % / 30 % / 10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € (Grenzen + 10.000 € mit Kind unter 18). Rentner: Nachweis z. B. Rentenbezugsmitteilung
Höchstsatz70 %, bei zvE ≤ 30.000 € 80 %Boni sind kombinierbar bis zum Deckel

Förderfähige Kosten: Einfamilienhaus (1. Wohneinheit) max. 28.000 €; weitere Wohneinheiten geringer, siehe Merkblatt. Ab 01.02.2027 sinkt der Betrag halbjährlich um 750 €. Rechenbeispiel (illustrativ): 28.000 € × 70 % = bis zu 19.600 € Zuschuss; bei 80 % bis zu 22.400 €. Kein Anspruch auf den Höchstsatz.

Angekündigt ab 2027: Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen, Grundförderung ggf. neu aufgeteilt – Details offen, Stand prüfen.

Ablauf

  1. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Förderzusage) abschließen.
  3. Antrag in „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten.
  4. Umsetzung innerhalb von 36 Monaten; hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
  5. „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) und Nachweise hochladen, Auszahlung.

Ergänzend: KfW-Ergänzungskredit (358/359) für den Rest. Nicht antragsberechtigt: wer nur Nießbrauch hat (laut KfW). KfW-Hotline 0800 539 9013.

Häufige Fehler

Siehe auch Vertrag prüfen.

Steuer statt Zuschuss?

§ 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), max. 40.000 € je Objekt, Gebäude älter als 10 Jahre, selbst genutzt, Abschluss vor 01.01.2030. Nicht zusätzlich zur Förderung für dieselbe Maßnahme. Keine Steuerberatung.

Weiterlesen: Wärmepumpe: passt sie zu Ihrem Haus?, Energetische Sanierung: der Überblick, Energie im eigenen Haus.

Quellen