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Klar Daheim

Ratgeber

Angebot und Vertrag prüfen: worauf es ankommt

Ein Treppenlift ist eine große Anschaffung. Mit ein paar festen Regeln behalten Sie den Überblick und vergleichen Angebote in Ruhe.

Vier Grundregeln

  1. Beim ersten Termin nichts unterschreiben. Ein Aufmaß ist kein Auftrag. Die Verbraucherzentrale rät, den Termin möglichst nicht allein wahrzunehmen.
  2. Mindestens zwei, besser drei schriftliche Angebote. Kostenvoranschläge sollten kostenlos sein.
  3. Pflegekasse zuerst. Antrag stellen, Bescheid abwarten, dann beauftragen. Mehr unter Zuschuss und Förderung.
  4. Festpreis oder Pauschalpreis vereinbaren. Bei einem bloßen Kostenvoranschlag sind laut Verbraucherzentrale Überschreitungen von etwa 15–20 % möglich, ohne dass der Anbieter sie vorher anzeigen muss.

Was schriftlich im Angebot stehen sollte

Widerrufsrecht

Schließen Sie einen Vertrag in Ihrer Wohnung, also außerhalb von Geschäftsräumen, oder per Telefon, Post oder Internet, haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 312g und § 355 BGB).

Der Bundesgerichtshof hat am 20.10.2021 entschieden (Az. I ZR 96/20): Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit maßgefertigter Schiene ist ein Werkvertrag, und das Widerrufsrecht gilt. Der Anbieter muss Sie darüber informieren. Fehlt die Belehrung, kann sich die Frist verlängern.

Erklären Sie einen Widerruf schriftlich und nachweisbar, etwa per Einschreiben. Vorsicht: Wer verlangt, dass schon vor Ende der Frist gefertigt oder montiert wird, kann bei einem Widerruf Wertersatz schulden. Stimmen Sie dem nicht unter Zeitdruck zu.

Angebote fair vergleichen

Drucken Sie diese Tabelle aus und tragen Sie die Angaben aus jedem Angebot ein.

Vergleichstabelle zum Ausfüllen.
PunktAngebot AAngebot BAngebot C
Modell / Typ
Gesamtpreis inkl. allem
Nicht enthalten
Wartung €/Jahr und Laufzeit
Notdienst / Reaktionszeit
Garantie über Gesetz hinaus
Lieferzeit
Rückbau / Rücknahme
Neu, gebraucht oder Miete

Warnzeichen

In Miete oder WEG brauchen Sie vorab eine schriftliche Zustimmung. Mehr unter Umbauen in Miete oder WEG.

Quellen