Stand: 03.11.2026
Kernaussage
Viele Eigentümer im Ruhestand haben ihr Geld „in der Immobilie stecken“ und möchten trotzdem wohnen bleiben. Dafür gibt es drei Grundmodelle: Teilverkauf, Leibrente und Umkehrhypothek. Alle drei können passen – alle drei haben Haken. Lassen Sie Angebote unabhängig prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Die drei Modelle (neutral)
| Modell | So funktioniert es | Darauf achten (Verbraucherzentrale) |
|---|---|---|
| Teilverkauf | Sie verkaufen einen Anteil (oft bis 50 %), bekommen eine Einmalzahlung und zahlen für den verkauften Teil ein monatliches Nutzungsentgelt. | Nutzungsentgelt läuft dauerhaft; Instandhaltung bleibt oft bei Ihnen; beim späteren Verkauf fallen teils hohe Entgelte an. Ein Kredit kann günstiger sein. |
| Leibrente (Verkauf gegen Rente) | Sie verkaufen das ganze Haus, behalten ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch und bekommen eine monatliche Rente (oder Einmalzahlung). | Wenige Anbieter; manche Renten sind auf 10–15 Jahre begrenzt (Zeitrente); Notar-, Gutachter- und ggf. Maklerkosten; Absicherung im Grundbuch. |
| Umkehrhypothek | Kredit auf das Haus, Sie bleiben Eigentümer, die Schuld wächst mit den Zinsen und wird erst später fällig (Verkauf, Erbfall). | Teuer, in Deutschland kaum angeboten; Erben müssen ablösen oder verkaufen. |
Weitere Wege: Verkauf und Umzug, Vermietung von Wohnraum, Wohnrecht oder Nießbrauch innerhalb der Familie, klassischer Kredit. Welche Lösung passt, hängt von Alter, Erben, Zustand des Hauses und Ziel ab.
Bevor Sie unterschreiben
- Zwei bis drei Angebote nebeneinanderlegen (Auszahlung, laufende Kosten, Instandhaltung, Ausstieg).
- Unabhängiges Wertgutachten.
- Familie früh einbeziehen.
- Vertrag prüfen lassen (Anwalt, Notar, Verbraucherzentrale).