Stand: 03.11.2026
Kernaussage
Für neue Fenster und Außentüren gibt es vom BAFA 15 % Zuschuss, wenn ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze. Die Schwelle an der Balkontür kann zusätzlich über KfW 159 oder die Pflegekasse laufen.
BAFA BEG Einzelmaßnahme Gebäudehülle (Stand 11/2026)
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Was | Fenster, Außentüren, Dämmung von Wand/Dach/Geschossdecke/Boden, sommerlicher Wärmeschutz |
| Grundförderung | 15 % |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
| Förderfähige Kosten | max. 30.000 € je Wohneinheit und Jahr; mit iSFP max. 60.000 € |
| iSFP-Bonus | seit 21.07.2026: 5 % nur auf den Anteil über 30.000 € |
| Pflicht | Energieeffizienz-Experte (Liste energie-effizienz-experten.de) |
| Fachplanung/Baubegleitung | 50 % Zuschuss, separat |
Rechenbeispiele (eigene Rechnung nach BAFA-Regeln, Stand prüfen): 20.000 € → 3.000 €; 60.000 € mit iSFP → 4.500 € + 6.000 € = 10.500 €.
Ablauf
- Experte beauftragen, technische Projektbeschreibung.
- Antrag beim BAFA vor Auftrag (Vertrag mit Bedingung zulässig).
- Umsetzung, Nachweis durch den Experten, Auszahlung.
Barrierearm mitfördern
- KfW-Kredit 159 für Schwellenabbau und Türen.
- Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme (Pflegegrad).
- Doppelförderung derselben Kosten vermeiden – im Angebot energetische und barrierearme Positionen trennen lassen.
Weiterlesen: Fenster & Haustüren, Dach & Dämmung, Barrierefrei umbauen: Förderung, Energetische Sanierung: der Überblick.