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Klar Daheim

Ratgeber

Umbauen in Miete oder WEG

Mieter und Wohnungseigentümer haben in der Regel einen Anspruch auf Zustimmung zu barrierearmen Umbauten. Alles Wichtige gehört schriftlich festgehalten – vor dem Auftrag.

Kernaussage

Mieter und Wohnungseigentümer haben in der Regel einen Anspruch auf Zustimmung zu Umbauten, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Kosten tragen sie meist selbst, und am Ende kann ein Rückbau verlangt werden. Alles Wichtige gehört schriftlich festgehalten – vor dem Auftrag.

Mietwohnung: § 554 BGB

§ 554 Abs. 1 BGB: „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen […] dienen.“ Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter „auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann“. Der Mieter kann sich zu einer besonderen Sicherheit verpflichten (entsprechend § 551 Abs. 3 BGB). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (Abs. 2).

Was das praktisch heißt:

Eigentumswohnung: § 20 und § 21 WEG

§ 20 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Über das Wie der Durchführung beschließt die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Nicht verlangt werden können Veränderungen, die die Anlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer unbillig benachteiligen (§ 20 Abs. 4).

§ 21 Abs. 1 WEG: Die Kosten trägt der Eigentümer, der die Veränderung verlangt hat; ihm gebühren auch die Nutzungen.

Praktisch:

Rückbau

Bei Auszug kann der Vermieter verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird – es sei denn, Sie haben etwas anderes vereinbart. Das kann bei einem Treppenlift Demontage, Dübellöcher und Elektro betreffen. Fragen Sie den Liftanbieter vorab nach den Rückbaukosten und ob er das Gerät zurücknimmt.

Was schriftlich festgehalten werden sollte

Wie Sie das Angebot des Anbieters prüfen, lesen Sie unter Angebot und Vertrag prüfen.

Zuschuss

Die Pflegekasse fragt nicht, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind: Bei Pflegegrad sind bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI), ohne Garantie. Auch ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann als Maßnahme gelten (Bundesportal). Antrag vor dem Auftrag. Details unter Zuschüsse und Fristen.

Unterstützung

Wohnberatungsstellen helfen laut Verbraucherzentrale auch bei Problemen mit Vermietern. Mietervereine und Verbraucherzentralen beraten rechtlich; bei WEG-Fragen die Verwaltung und ggf. Fachanwalt.

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Quellen