Kernaussage
Am Eingang entscheidet die Höhe, die überwunden werden muss, und die Länge, die davor zur Verfügung steht. Für ein paar Zentimeter reicht oft eine Schwellenrampe. Ab zwei, drei Stufen wird eine normgerechte Rampe lang – dann ist ein Hublift häufig die realistischere Lösung.
Die 6-%-Regel
DIN 18040-2 (barrierefreie Wohnungen) nennt für Rampen höchstens 6 % Steigung: 6 cm Höhe je 1 m Länge. Weitere Eckwerte der Norm:
- nutzbare Breite mindestens 120 cm
- ein Rampenlauf höchstens 6 m, dann Zwischenpodest mindestens 150 cm
- am Anfang und Ende je eine ebene Fläche von 150 × 150 cm
- beidseitige Handläufe, Oberkante 85–90 cm
- beidseitig Radabweiser 10 cm hoch, wenn keine Wand begrenzt
- keine Querneigung; außen Entwässerung sicherstellen
Rechenbeispiel: Drei Stufen mit zusammen 45 cm brauchen rund 7,5 m Rampe plus Zwischenpodest und Bewegungsflächen – insgesamt oft 10 m und mehr. Die Norm ist im privaten Bestand nicht immer Pflicht, aber ein guter Maßstab für Sicherheit. Steilere Rampen sind mit Rollstuhl oder Rollator oft nicht sicher nutzbar. Wie Sie Höhe und Länge selbst messen, lesen Sie unter Maße und Fotos vor dem Termin.
Was bei welcher Höhe passt (Orientierung)
| Höhe | Oft passend |
|---|---|
| bis ca. 2–3 cm (Türschwelle) | Schwelle absenken oder Schwellenrampe |
| eine Stufe (ca. 15–20 cm) | kurze feste oder mobile Rampe, wenn 3–3,5 m Länge frei sind |
| zwei bis drei Stufen (30–50 cm) | feste Rampe mit Podest, wenn Platz da ist; sonst Hublift |
| mehr als ca. 50 cm oder kein Platz | Hublift oder Plattformlift |
Mobile Rampen eignen sich für Begleitpersonen, die schieben; für selbstständige Nutzung sind sie oft zu steil. Mehr zu den Varianten unter Rampe & Schwelle.
Schwelle, Tür, Handlauf
- Schwelle: Eine Nullschwelle oder Magnet-Doppeldichtung ersetzt die Stolperkante. Bei Außentüren auf Schlagregen und Entwässerung achten.
- Tür: lichte Breite Richtwert 90 cm (DIN 18040-2). Ein Drehtürantrieb hilft, wenn Öffnen schwerfällt.
- Handlauf: Schon ein zweiter Handlauf an zwei, drei Stufen erhöht die Sicherheit für viele, die noch gehen können – oft die günstigste Maßnahme.
- Licht und Kontrast: Beleuchtung mit Bewegungsmelder und kontrastreiche Stufenkanten.
Hublift
Ein Hublift hebt eine Plattform senkrecht – platzsparend, wo eine Rampe zu lang würde. Typische Spanne laut Portalen ca. 6.000–20.000 € (Richtwert). Fragen: Stromanschluss, Wetterschutz, Fundament, Wartung, Notabsenkung bei Stromausfall.
Kostenrahmen (typisch, kein Angebot)
| Maßnahme | Spanne | Quelle |
|---|---|---|
| Schwellenrampe | ab ca. 50 € | Fachportale (Richtwert) |
| Mobile Alu-Rampe, 1–2 Stufen | ca. 200–800 € | ifba.de (Richtwert) |
| Feste Rampe, kurz | ca. 1.500–4.000 € | ifba.de / Portale (Richtwert) |
| Feste Rampe, lang mit Geländer | ca. 5.000–20.000 € | Portale (Richtwert) |
| Handlauf je Seite | ca. 200–800 € | Portale (Richtwert) |
| Hublift | ca. 6.000–20.000 € | Portale (Richtwert) |
Weitere Kostenfaktoren unter Kosten verstehen.
Genehmigung, Miete, Zuschuss
- Außenrampen auf Gemeinschaftsflächen oder an der Grundstücksgrenze können Zustimmung oder Baugenehmigung brauchen – beim Bauamt fragen.
- In Miete oder WEG: Zustimmung schriftlich einholen (siehe Umbauen in Miete oder WEG).
- Feste Rampen gehören laut Bundesportal zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen: bei Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich, ohne Garantie, Antrag vor dem Auftrag. Details unter Zuschüsse und Fristen.