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Klar Daheim

Ratgeber

Antrag bei der Pflegekasse: Schritt für Schritt

Erst Antrag und Bescheid, dann Auftrag – so gehen Sie beim Zuschuss für den Umbau in Ruhe vor.

Stand: 03.11.2026

Kernaussage

Der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ob und wie viel gezahlt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse. Die wichtigste Regel: Erst Antrag und Bescheid, dann Auftrag. Wer vorher unterschreibt, riskiert den Zuschuss.

Schritt 1: Pflegegrad klären

Den Zuschuss gibt es nur mit Pflegegrad 1 bis 5 und wenn Sie zu Hause leben. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse – ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt, das Datum zählt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof). Die Kasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 SGB XI). Beide Anträge – Pflegegrad und Umbau – können Sie parallel vorbereiten.

Schritt 2: Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Sie haben Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) – kostenfrei, bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Fragen Sie dort, welche Maßnahmen die Kasse als „eine Maßnahme“ wertet und welche Unterlagen sie sehen will. Wohnberatungsstellen der Kommunen helfen zusätzlich bei der Planung.

Schritt 3: Angebot(e) einholen

Holen Sie mindestens zwei, besser drei schriftliche Kostenvoranschläge ein – nach Aufmaß vor Ort, mit allen Positionen (Montage, Elektro, Wartung, Rückbau). Unterschreiben Sie dabei keinen Auftrag. Ein Kostenvoranschlag ist kein Vertrag. Achten Sie darauf, dass das Angebot eine Bindefrist hat, die Ihre Wartezeit auf den Bescheid abdeckt.

Schritt 4: Antrag stellen

Schritt 5: Frist beobachten

Die Kasse soll innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Hält sie die Frist ohne begründete Mitteilung nicht ein, gilt der Antrag nach § 40 Abs. 7 SGB XI als genehmigt. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf: Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, bevor Sie beauftragen.

Schritt 6: Bescheid lesen

Schritt 7: Beauftragen, einbauen, abrechnen

Erst jetzt den Auftrag unterschreiben. Prüfen Sie dabei Widerrufsrecht und Zahlungsplan (siehe Ratgeber Vertrag). Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Je nach Kasse zahlt sie an Sie oder direkt an den Betrieb. Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt.

Häufige Fehler

Wenn sich die Lage ändert

Verschlechtert sich die Pflegesituation wesentlich (z. B. später Rollstuhl), ist ein neuer Zuschuss für eine neue Maßnahme möglich. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Betrag erhöhen (bis zu 4.180 € je Person, höchstens 16.720 € je Maßnahme).

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Quellen