Kernaussage
Ein Hausnotruf verbindet per Knopfdruck mit einer rund um die Uhr besetzten Zentrale. Für viele Alleinlebende ist er die einfachste Maßnahme, um sicher zu Hause zu bleiben. Mit Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse am Basistarif – bis zu 27 € im Monat (seit 01.04.2026), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie es funktioniert
Sie tragen einen Funksender als Armband oder Halskette. Ein Druck verbindet über eine Basisstation mit der Notrufzentrale. Dort sind Adresse, Zugang, Gesundheitsangaben und Kontaktpersonen hinterlegt. Die Zentrale spricht mit Ihnen und verständigt Angehörige, Pflegedienst oder Rettungsdienst.
Sinnvoll, wenn mehrere Punkte zutreffen (Verbraucherzentrale): Sie leben allein, sind sturzgefährdet, haben Schwindel oder eine chronische Erkrankung mit Notfallrisiko, oder es gab schon einen Sturz. Weniger geeignet ist der klassische Knopf bei fortgeschrittener Demenz, weil der Notruf dann oft nicht gezielt ausgelöst wird.
Anbieter: Wohlfahrt zuerst
Hausnotrufdienste betreiben unter anderem die großen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen: Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, regional auch Caritas, Diakonie oder Volkssolidarität. Daneben gibt es private Anbieter. Wichtig für den Zuschuss: Der Anbieter muss Vertragspartner Ihrer Pflegekasse sein. Viele Kassen haben dafür eine Hilfsmittelsuche nach Postleitzahl.
Fragen Sie auch, wer im Notfall kommt: Hat der Dienst einen eigenen Hintergrunddienst in Ihrer Nähe, oder ruft er nur Angehörige und Rettungsdienst?
Kosten (typisch)
- Basistarif: meist ca. 27–40 € im Monat (Verbraucherzentrale, Stand Juli 2026). Enthalten sind Gerät, Funksender, Installation, Einweisung und die 24-Stunden-Zentrale.
- Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Kontrollanrufe, Sturzsensor, Rauchmelder oder mobiler Notruf mit GPS: laut Verbraucherzentrale rund 30–50 € oder mehr zusätzlich pro Monat. Diese zahlen Sie selbst.
- Einmalige Anschlussgebühren und Kosten für Fehlalarme oder Einsätze vorab erfragen.
Zuschuss der Pflegekasse
Der Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt bis zu 27 € monatlich für das Basissystem (in Schreiben teils brutto 32,13 € genannt) – keine Garantie im Einzelfall. Voraussetzungen laut Verbraucherzentrale und AOK:
- Ein Pflegegrad liegt vor.
- Sie sind ganz oder weite Teile des Tages allein, oder die Mitbewohnerin bzw. der Mitbewohner könnte im Notfall selbst keine Hilfe rufen.
- Aufgrund des Gesundheits- oder Pflegezustands ist jederzeit mit einem Notfall zu rechnen, in dem ein normales Telefon nicht reicht.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, oft formlos; viele Anbieter helfen dabei und rechnen dann direkt mit der Kasse ab. Ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst; im Einzelfall kann das Sozialamt helfen. Zu Umbau-Zuschüssen siehe Zuschüsse und Fristen.
Technik prüfen
- Funktioniert die Basisstation am vorhandenen Anschluss (Telefon/Internet), oder ist ein Gerät mit SIM-Karte sicherer?
- Akku für Stromausfall (laut Verbraucherzentrale oft 10–20 Stunden)
- Reichweite des Knopfs, auch in Keller und Garten
- Datenschutz: Wo und wie werden Ihre Angaben gespeichert?
Vertrag
- Laufzeit und Kündigungsfrist – kurz ist besser; bei Umzug ins Heim oder Tod sollte der Vertrag schnell enden.
- Was genau ist im Basistarif, was kostet extra?
- Schlüsselhinterlegung: wo, wie versichert?
- Bei Abschluss an der Haustür oder am Telefon gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Mehr unter Angebot und Vertrag prüfen.
Warnzeichen: Komfortpakete, die beim Erstgespräch als „nötig“ verkauft werden, lange Mindestlaufzeiten, und Zusatzpakete, die an andere Produkte gekoppelt sind.